So wie ein Auto regelmäßig zur Pickerl-Überprüfung muss, so muss auch Ihre Gastherme regelmäßig überprüft werden. Die Techniker von Thermoheat sind bestellte Prüforgane, die in Oberösterreich, Wien und Umgebung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Abgasmessung die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit Ihrer Gasfeuerstätten überprüft.
Nur durch die Abgasmessung kann der Zustand Ihrer Gasgeräte objektiv beurteilt werden. Eine energiesparend eingestellte Therme spart bis zu 10 % Energie und schont damit Ihren Geldbeutel.
Zudem stößt eine richtig eingestellte Feuerstätte weniger Kohlenmonoxid (CO) aus, das in Österreich als Schadstoffwert klassifiziert wird. Überprüft wird die Abluft auch auf Kohlendioxid (CO2), Stickoxid (NOx) sowie den Abgasverlust (Energieeffizienz). Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und den Umweltschutz.
Deshalb ist die regelmäßige Abgasmessung in Österreich auch gesetzlich vorgeschrieben, wobei die Intervalle von Bundesland zu Bundesland variieren.
In welchen Abständen Ihre Therme überprüft werden muss, hängt von der Leistung Ihres Gasgeräts sowie den bundeslandspezifischen Vorschriften ab.
Nennwärmeleistung 15 bis 26 kW: Prüfinterfall 4 Jahre
Nennwärmeleistung 26 bis 50 kW: Prüfinterfall 2 Jahre
Nennwärmeleistung über 50 kW: Prüfintervall jährlich
Öl- & Festbrennstoffheizung bis 50 kW: Prüfintervall 2 Jahre
Nennwärmeleistung bis 15 kW: Prüfintervall 3 Jahre
Nennwärmeleistung 15 bis 50 kW: Prüfintervall 2 Jahre
Nennwärmeleistung über 50 kW: Prüfintervall jährlich
Warmwasserbereiter ab 26 kW: Prüfintervall jährlich
Nur Prüforgane mit den entsprechenden Weiterbildungen und Prüfungen erhalten eine Prüfnummer. Lassen Sie die Abgasmessung idealerweise im Zuge der jährlichen Wartung durchführen, um eine gesonderte Anfahrtspauschale einzusparen.
Ihr Thermoheat-Techniker kennt die örtlichen Gegebenheiten und kann als bestelltes Überprüfungsorgan mithilfe modernster Messgeräte eine rasche und zuverlässige Messung vornehmen.
Die Kosten für die Überprüfung sind per Verordnung behördlich festgesetzt. Nach der Prüfung erhalten Sie selbstverständlich eine Prüfplakette sowie einen Prüfbefund (Messprotokoll), den Sie auf Verlangen (etwa beim Rauchfangkehrer) vorlegen können.
Nein! Die Abgasmessung prüft nur den Ist-Zustand Ihrer Feuerstätte und ersetzt nicht die jährlich empfohlene Reinigung und Wartung Ihres Geräts. Um die Sicherheit aller Hausbewohner zu gewährleisten, sollten Sie nicht auf unseren Wartungsservice verzichten.
Wir übernehmen in Oberösterreich, Wien und Umgebung die gesetzliche Abgasmessung. Ein Anruf genügt – auf Wunsch mit Rückrufservice!
Ihr Heizungskundendienst
Wir sind für Sie da – egal ob Wartung, Behebung einer Störung oder bei der Suche nach Ersatzteilen.
Montag-Donnerstag:
8:00 – 12:00 | 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:
8:00 – 12:00 Uhr
Das Büro wird informiert und wir melden uns bei Ihnen sobald wie möglich.
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